Die Stadt Zwickau bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlagen für die elektronische Kommunikation sind:
- § 2 E-Government-Gesetz,
- § 2 Sächsisches E-Government-Gesetz,
- § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz,
- § 36a Erstes Buch Sozialgesetzbuch,
- § 87a Abgabenordnung.
Die Stadt Zwickau hat den Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen eröffnet:
Sie erreichen alle Organisationseinheiten der Stadt Zwickau über die in diesem Internetauftritt genannten E-Mail-Adressen bzw. Kontaktformulare. Bitte beachten Sie, dass über die Kontaktformulare auf unserer Internetseite derzeit keine Anhänge beigefügt und versandt werden können. Wenn Sie bereits mit einer Organisationseinheit in direktem Kontakt stehen, können Sie die Ihnen bekannten E-Mail-Adressen dieser Organisationseinheit weiterverwenden.
Technisch bedingt werden die E-Mails nicht verschlüsselt. Bitte beachten Sie dies bei der Übermittlung personenbezogener Angaben. Es kann daher nicht sichergestellt werden, dass die E-Mails auf dem Transportweg zur Stadt Zwickau nicht mitgelesen werden können.
Wenn Sie uns elektronisch kontaktieren, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen auch auf diesem Wege antworten dürfen, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Die Stadt Zwickau nimmt keine sogenannten E-Mail Einschreiben entgegen, ebenfalls werden verschlüsselte E-Mails nicht akzeptiert.
Vorgänge, die der Schriftform bedürfen oder eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen
Vorgänge, die der Schriftform bedürfen oder eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen (z. B. Widerspruch), können rechtsverbindlich durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, welches an das zentrale Postfach widerspruchzwickaude zu senden ist. Eine Übermittlung per einfacher E-Mail ist mangels Rechtswirksamkeit nicht ausreichend und entspricht nicht dem Schriftformerfordernis.
Rechnungen
Rechnungen von Unternehmen können an die Zentrale Rechnungsstelle rechnungzwickaude als separates Dokument im E-Mail Anhang in den unterstützten Dateiformaten übermittelt werden.
Unterstützte Dateiformate als Anhang von Standard E-Mails
Die Stadt Zwickau nimmt Dateien nur in folgenden Formaten entgegen:
- Portable Document Format (*.pdf),
- Joint Photographic Experts Group (*.jpeg; *.jpg),
- Tagged Image File Format (.tiff),
- Graphics Interchange Format (*.gif).
Maximale Datenmenge
Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive Anhänge (Attachments) ist auf 20 Megabyte (MB) beschränkt.
Dateien in den zulässigen Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Zwickau nur als unverschlüsselte und nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.